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Allgemeine Geschäftsbedingungen der airtango media GmbH

 

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen der airtango media GmbH, Seckendorffallee 19-21, 74564 Crailsheim, Deutschland (nachfolgend „airtango“) ausschließlich.

1.2 Der Leistungskatalog von airtango umfasst die Vermarktung von Werbeflächen im Bereich Digital-Out-Of-Home (DOOH) auf Bildschirmen in Fitnessstudios, Universitäten, an Taxifahrzeugen und an Orten im öffentlichen Raum sowie die Platzierung von Werbemitteln und Gewinnspielen in Social-Media-Kanälen von airtango (z.B. in Form von Beiträgen auf den Plattformen Instagram (Meta) und LinkedIn).

1.3 Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, airtango stimmt diesen ausdrücklich zu.

 

2. Begriffsbestimmungen und Vertragsgegenstand

2.1 „Werbeauftrag“ ist jede Vereinbarung zwischen airtango und einem Vertragspartner über die Vermittlung und Schaltung von Werbemitteln auf digitalen Bildschirmen im Sinne von Ziffer 1.2.

2.2 „Werbemittel“ sind beispielsweise Textanzeigen, Bilder, Videos, Animationen, interaktive Inhalte oder Gewinnspiele, die auf Bildschirmen dargestellt werden können.

2.3 airtango übernimmt für den Vertragspartner die Vermittlung von Werbeflächen sowie die Schaltung (d.h. Platzierung und Betreuung) von Werbemitteln auf Bildschirmen der Partner von airtango oder in Social Media Kanälen von airtango und/oder der Partner.

2.4 „Vertragspartner“ ist jede natürliche oder juristische Person, die airtango mit der Vermittlung und Schaltung von Werbemitteln beauftragt. Der Vertragspartner kann der Werbetreibende selbst (z. B. ein Unternehmen, das seine eigenen Produkte bewirbt) oder eine Agentur sein, die im Auftrag eines Dritten, aber auf eigene Rechnung handelt.

 

3. Vertragsschluss und Vertragsdaten

3.1 airtango übermittelt dem Vertragspartner per E-Mail Angebote. Diese stellen die Einladung an den Vertragspartner dar, airtango einen Auftrag zu erteilen. Die Auftragserteilung durch den Vertragspartner erfolgt per E-Mail und stellt das Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die Vertragsannahme erfolgt durch die Auftragsbestätigung seitens airtango per E-Mail. Der Vertrag kommt mit dem Eingang der Auftragsbestätigung beim Vertragspartner zustande.

3.2 Vertragspartner, die im Auftrag eines Dritten handeln, müssen ihren Auftraggeber namentlich benennen. airtango ist berechtigt, einen schriftlichen Nachweis für die Beauftragung des Vertragspartners durch den Dritten zu verlangen.

3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, airtango Änderungen der Unternehmensdaten des Werbekunden (z. B. Anschrift, Ansprechpartner), d.h. des Vertragspartners selbst oder des beauftragenden Dritten, unverzüglich, in jedem Fall aber spätestens fünf Werktage vor dem Start der vereinbarten Schaltung von Werbemitteln mitzuteilen.

 

4. Schaltung von Werbemitteln

4.1 airtango platziert die vom Vertragspartner bereitgestellten Werbemittel in den vereinbarten Social Media Kanälen und/oder auf den vereinbarten DOOH-Werbeflächen für die vertraglich bestimmte Dauer oder bis zur Erreichung der vereinbarten AdPlays (Anzahl der Werbeausspielungen).

4.2 Nach Abschluss der Kampagne wird airtango dem Vertragspartner eine Übersicht der erreichten AdPlays oder anderer vertraglich vereinbarter Kennzahlen bereitstellen. Maßgeblich sind die von airtango oder ihren Partnern über die eingesetzten Ad-Server ermittelten Daten. Falls vom Vertragspartner alternative Messmethoden gewünscht werden, ist dies vor Beginn der Schaltung schriftlich mit airtango zu vereinbaren.

4.3 Eine spezifische Positionierung der Werbemittel auf den Bildschirmen wird von airtango nicht geschuldet. airtango weist den Vertragspartner darauf hin, dass airtango keinen Einfluss auf die konkreten Standorte von Bildschirmen in Gebäuden hat.

4.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Werbemittel nach der ersten Ausspielung zu prüfen und etwaige Fehler airtango unverzüglich zu melden. Sind Werbemittel nicht eindeutig als Werbung erkennbar, ist airtango berechtigt, diese entsprechend zu kennzeichnen (z. B. durch den Hinweis „Anzeige“).

 

5. Ablehnung oder Sperrung von Werbeaufträgen

5.1 airtango ist berechtigt, Aufträge abzulehnen und/oder bereitgestellte Werbemittel nicht zu schalten oder nach Beginn der Schaltung zu sperren und/oder geschlossene Verträge außerordentlich zu kündigen, wenn die Aufträge bzw. Werbemittel:

  • gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Bestimmungen verstoßen,
  • vom Deutschen Werberat beanstandet wurden,
  • pornografische, gewaltverherrlichende, volksverhetzende oder diskriminierende Inhalte enthalten,
  • Rechte Dritter verletzen,
  • technische Anforderungen nicht erfüllen.

5.2 Nachträgliche Änderungen der Werbemittel durch den Vertragspartner oder dessen Auftraggeber, welche die genannten Kriterien verletzen, berechtigen airtango ebenfalls zur Sperrung der Werbemittel und/oder außerordentlichen Kündigung des entsprechenden Vertrages.

 

6. Schutzrechte

6.1 Der Vertragspartner gewährleistet, dass die an airtango zu Schaltung übermittelten Werbemittel – auch soweit er für einen Dritten handelt – geltendem Recht entsprechen und weder gesetzliche Bestimmungen (z.B. UWG, DSGVO) noch Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Markenrechte) verletzen.

6.2 Der Vertragspartner räumt airtango an den übermittelten Werbemitteln alle zur vertraglich vereinbarten Schaltung erforderlichen Rechte ein.

6.3 Der Vertragspartner stellt airtango im Hinblick auf die Gewährleistung nach Ziffer 6.1 und die Rechtseinräumung nach Ziffer 6.2 von sämtlichen Ansprüchen Dritter und etwaigen Bußgeldern auf erstes Anfordern umfassend frei. Die Freistellung umfasst die Kosten der Rechtsverteidigung durch airtango auf Grundlage eines branchenüblichen anwaltlichen Stundenhonorars.

 

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Preise für die vereinbarten Leistungen von airtango richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von airtango. Sonderpreise oder individuelle Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien.

7.2 Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist airtango berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu berechnen und laufende Aufträge bis zur Begleichung offener Rechnungen auszusetzen.

7.3 Falls der Vertragspartner ein Abrufrecht für einzelne Werbemittel hat, ist dieses innerhalb eines Jahres ab Vertragsschluss auszuüben. Mit dem Ablauf eines Jahres verfallen nicht abgerufene Leistungen, während die Vergütungspflicht unberührt bleibt. Dem Vertragspartner bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, dass airtango ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

 

8. Haftung

8.1 airtango haftet nicht bei z.B. technischen Störungen, die von airtango nicht zu vertreten sind bzw. in Fällen höherer Gewalt.

8.2 airtango haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, im Fall der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder im Fall einer gesetzlich vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung.

8.3 Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet airtango nur für die Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des direkten und vorhersehbaren Schadens begrenzt. Ein Ausfall von mehr als 24 Stunden bei fest gebuchten Kampagnen führt zu einer anteiligen Gutschrift in Bezug auf die vereinbarte Schaltungsdauer, sofern die Ausspielung nicht zeitnah nachgeholt werden kann.

8.4 In allen übrigen Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von airtango ausgeschlossen.

 

9. Datenschutz

Die Parteien werden alle abgeschlossenen Verträge gemäß den einschlägigen gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz durchführen und erforderlichenfalls einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.

 

10. Sonstiges

10.1 airtango ist berechtigt, die Rechte, Forderungen und/oder Pflichten aus den mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträgen auf Dritte zu übertragen.

10.2 airtango ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der Pflichten aus den Verträgen mit dem Vertragspartner einzubinden.

10.3 Der Vertragspartner ist nur mit schriftlicher Zustimmung von airtango berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus den mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträgen auf Dritte zu übertragen.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt.

11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Stand: März 2025